Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei. Wir helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen. Wir verstehen uns als Dienstleister unserer Mandantschaft. Unsere alleinige Zielsetzung war und ist es, durch eine hochqualifizierte, ehrliche Beratung das uns übertragene Mandat erfolgreich zum Abschluss zu bringen: Zwei Generationen gemeinsam für Ihr Recht.
Bei uns zählt der persönliche Kontakt. Sie haben Ihren festen Ansprechpartner. Wir beraten Sie umfassend und ehrlich auch unter Wirtschaftlichkeitserwägungen und wählen mit Ihnen gemeinsam den richtigen Weg. Wir begleiten Sie außergerichtlich, gerichtlich und auch später bei der Vollstreckung.
Unser erfahrenes und motiviertes Team ist seit Jahren erfolgreich für unsere Mandanten tätig. Erfahrung aus über vier Jahrzehnten helfen, auch für Sie die richtige Lösung zu finden. Die richtige Beratung und gewachsenes Vertrauen sind Zeichen guter und erfolgreicher Arbeit. Wir sind erst zufrieden, wenn Sie zufrieden sind.
Selbstverständlich verfügt unsere Kanzlei über einen Zugriff auf die großen juristischen Datenbanken Juris und Beck-Online. Wir sind vertretungsberechtigt bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
Kauf und Verkauf einer Immobilie: Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.
Ehe und Partnerschaft: Ehevertrag, Scheidungsvertrag, Partnervertrag, Adoption
Erbe und Schenkung: Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.
Unternehmer: Gründung oder Umgestaltung, Handelsregisteranmeldung, Übertragung von Anteilen etc.
Vorsorgemaßnahmen: Betreuungs- und Patientenverfügung
Mediation und Schlichtung: Scheidungsvereinbarung, Auseinandersetzung des Nachlasses, Schlichtungstätigkeit, Schiedstätigkeit etc.
Der Notar ist zuständig für Beurkundungen jeglicher Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Der Notar hat grundsätzlich jedem Rechtsuchenden mit seiner Urkundstätigkeit zur Verfügung zu stehen. Dabei ist er gesetzlich zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit verpflichtet.
Rechtsanwalt und Notar a.D., geboren am 01.06.1953 in Schüttorf, verheiratet, 2 Kinder, wohnhaft in Nordhorn, Studium der Rechtswissenschaften in Münster, Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg, Rechtsanwalt seit 1981, Notar von 1984 bis zum Erreichen der Altersgrenze am 30.06.2023
Rechtsanwalt und Notar, geboren am 15.01.1983 in Nordhorn, verheiratet, 2 Kinder, wohnhaft in Nordhorn, Abitur am Stadtring Gymnasium Nordhorn, Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt, Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg, Rechtsanwalt seit 2011 und Notar seit 2020.
Hier können Sie direkt Kontakt mit uns aufnehmen